AGb ab 2012 - JP Computing

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Ab 2012 gelten diese AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN & Lizenzverkaufsgrundlagen gültig ab 1.9.2012 Fassung 3
I. G E L T U N G Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer allgemeinen Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für die weitere Geschäftsverbindung. Sind unsere Bedingunen geändert, so gelten sie ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind. Die JP Computing wird rechtlich vertreten.

II. A N G E B O T U N D V E R T R A G S A B S C H L U S S
1. Die Angebote der JP Computing sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Rechtswirksamkeit ist ebenfalls nach Zahlungseingang in der Höhe des Angebotes gegeben. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Verkaufsangestellten der JP Computing sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausreichen. Bei Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit in einem sonstigen Angebot gemachten Produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß[ , Gewichts[, Leistungs[ und Verbrauchsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen Produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. 2. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das dann liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Bei Überschreitung des Kreditlimits des Kunden sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Eine Rechnungserteilung steht der schriftlichen Bestätigung gleich. 3. Wir verweisen beim Kauf unserer Produkte auf die gesetzlich gültigen Ausfuhr[ und Exportbestimmungen. 4. Software und Hardware wird zum Betrieb an Bowling und Kegelbahnen geliefert. Anschluss und Steuerung erfolgt über einen vom Kunden oder Externen zu stellenden Anschluss Combox Der Funktionsumfang der Software wird zu 90 % garantiert, wenn die Hardwareseitigen Vorkehrungen getroffen und richtig eingerichtet wurden. Die Verantwortung liegt hier nicht beim Lieferer der Software. Vertragswandlung aufgrund nicht vorhandener oder falscher Kommunikation durch den Steuerungsautomaten ist nicht möglich.

III. P R E I S E
1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab unserem Sitz ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten
des Kunden zu versichern. 2. Zahlungen haben sofort nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen. 3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet. 4. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 12% p.a. zu zahlen. 5. Tritt beim Käufer eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel[ oder Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Leistungen, schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, unsere Leistungen bis zur Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauskasse oder Sicherheitsleistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies schließt ebenfalls einen sofortigen Rücktritt von einem vereinbarten Alleinverkauf der Software ein. Die Software kann im Falle einer Zahlungsunfähigkeit, oder Zahlungsrückständen > 30 Tagen, ungeachtet des Alleinverkaufsrechtes, auch anderen Anbietern angeboten werden, um die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens
zu gewährleisten. 6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig sind. 7. Gelieferte Softwarelizenzen sind grundsätzlich zeitlich begrenzt.. Der Kunde erhält erst nach vollständigem Zahlungs[ Eingang eine Freischaltdatei, welche die Lizenzen auf unbestimmte Zeit frei schaltet. Die Lizenzen laufen ohne diese Datei nach Auslieferung + max. 60 Tagen, ohne Vorwarnung ab. Für Ausfälle wird nicht gehaftet.

IV. L I E F E R Z E I T
1. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. 2. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind anzugeben. Wir sind bemüht, die verbindlich vereinbarten oder unverbindlich genannten Liefertermine/Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Die Lieferfrist/der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf dem Käufer die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist. Da wir eine Lieferung direkt für Ihr Objekt anfertigen und die Fertigungsschritte extrem Aufwendig sind und nicht genau abschätzbar, ist eine Abweichung von 6[8 Wochen vom vereinbarten Liefertermin möglich. 3. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände [ z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Mangel an Arbeitskräften, Materialverfügbarkeit, Energie, Transportmöglichkeiten, behördliche Eingriffe u.s.w., auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um angemessene Zeit verlängerten Lieferfrist, so kann der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser vom Vertrag zurücktreten. 4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. 5. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt [ sofern ihm aus der Verspätung ein Schaden entstanden ist [ eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,8 % für jede Woche vollendeten Verzug, im ganzen aber höchstens 8% vom Werte desjenigen Teiles der Lieferungen oder Leistungen zu verlangen, die infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden können. Ein Schaden entsteht z.b. nicht, wenn eine Bowlingbahn umgerüstet werden soll und die Bahnen mit der vorherigen Software betrieben werden kann oder wurde. Der Kunde stellt die Nutzung der vorigen Software bis zum Lieferdatum und den Nachfristen sicher. 6. Entschädigungsansprüche des Kunden, die über die in vorstehender Ziffer genannte Grenze in Höhe von 8% hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Leistungen, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften. 7. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

V. G E F A H R E N Ü B E R G A N G
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Eine eventuelle Übernahme der Frachtkosten durch die JP Computing hat keinerlei Einfluss auf den Gefahrenübergang. 2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als selbständige Leistung. 3. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 24 Stunden nach Warenerhalt der JP Computing schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

VI. E I G E N T U M S V O R B E H A L T
1. Alle unsere Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Eine etwaige Be[ oder Verarbeitung erfolgt stets für JP Computing als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne JP Computing zu verpflichten. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung und damit vollständiger Gutschrift auf unserem Konto. 2. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. 3. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Softwarelizenzen zu deaktivieren und die Funktion der Software einzustellen und Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderung des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. 4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teils dieser freigeben. 5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. 6. Wird die Lizenzierte Software eingesetzt, während diese noch unser Eigentum ist, wird eine tägliche Nutzungsgebühr von 5 % des Kaufpreises in Rechnung gestellt.

VII. G E W Ä H R L E I S T U N G
1. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 6 Monate ab Rechnungsdatum auf Hardwarekomponenten. Eine längere Garantie kann aufgrund des täglichen Dauereinsatzes dieser Hardware nicht greifen. Der Normale Betriebsumfang beträgt: 6 Stunden am Tag. Im Falle von Softwaremängeln kann eine Nachbesserung mit neuen Patches erfolgen. Einen Garantieanspruch gibt es für Software nicht. Siehe Punkt X Software.
Im Falle von Mängeln der Hardware, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern, neu zu liefern oder den Kauf rückgängig zu machen. Werden unsere Betriebs[ und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile gewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen genügen, sind wir von jeglicher Gewährleistung entbunden. Dies gilt insbesondere bei Lizenzgebundener Software Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages Wandlung zu verlangen. 2.  Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, daß der Käufer: (2A) Im Falle bei einer Neuinstallation der gesamten Bowlinganlage incl. Tastaturen, Monitoren, Kabeln und aller Komponenten, offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. (2B) oder im Falle bei einer nachträglichen Installtion oder Erweiterung einer bestenenden Anlage (Z.b Umstellung auf neue PC Hardware oder neues Betriebssystem bei der andere vorher bestehende Kompontenten wie Tastaturen, Monitore Kabel oder Steuerungseinheiten erhalten bleiben), offensichtliche Mängel Sofort am Tag der Übergabe vor Ort rügt und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Kalendertagen nach Lieferung sofort schriftlich anzeigt. Die Kaufleute treffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Reparaturen werden ausschließlich zu den zusätzlich gültigen Servicebedingungen der JP Computing angenommen. 3. Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Verweigert der Käufer oder sein Kunde dies, sind wir von der Gewährleistung befreit. 4.  Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind. 5. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 6. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. 7. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder sei rechtskräftig festgestellt. 8. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Verschleißteile wie Farbbänder, Druckköpfe, Typenräder, Toner etc. 9. Gewährleistungsansprüche gegen JP Computing stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 10. Insofern die Lieferung dazu dient eine bestehende Bowlinganlage durch neue PC Hardware incl. Betriebssystem zu ersetzen, erstreckt sich die Gewährleistung nur auf die gelieferte PC Hardware oder wenn explizit im Angebot erwähnt: das Betriebssystem. Zuvor installierte Software wir lediglich übertragen aber nicht neu zur Verfügung gestellt.  Sämtliche anderen Funktionen wie Softwareübertragungen  oder Komponenten wie Kabel, Tastaturen, Individuale Software usw. unterliegen mit der neuen Lieferung nicht einer erneuten Gewährleistung.  11. Weitere Ansprüche Siehe Punkt SOFTWARE

VIII. S C H A D E N E R S A T Z
1. Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug, anfänglichem Unvermögen, zu vertretender Unmöglichkeit und bei Personenschäden oder Schaden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz. 2. Wird uns die obliegende Lieferung oder Leistung
unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit folgender Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Schadenersatzansprüche des Kunden, die über die genannte Grenze von 10% hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 3. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren und/oder Folgeschäden. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

IX. E R F Ü L L U N G S O R T , G E R I C H T S S T A N D
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Leistung/Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand der Firmensitz der Firma JP Computing vereinbart, mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen. 2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral[ Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden nicht.

X. S O F T W A R E
Für die Installation einer notwendigen Antivirussoftware ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Windows eigene Defender System wird dazu allein nicht empfohlen. Gewährleistungsansprüche Aufgrund von Systemfehlern der Software und Windows, die Aufgrund von Viren, defekten Dateien, Netzwerkfehlern oder Trojanern sowie Ransomeware ausgelöst wurden sind ausdrücklich ausgeschossen. JP Computing haftet nicht für Fehler die durch das Windows Mivrosoft System hervorgerufen werden. Hier hat der Kunde sich an Micorsoft zu wenden. Der Kunde ist verpflichtet für entsprechende Backups der Software und des Betriebssystems selbst zu sorgen. Eine einzelne Installation der Software durch den Kunden ist nicht möglich, da damit auch das Lizenzsystem und die Datenbanken durch Fachpersonal installiert weerden müssen. Sofern keine Backups vorhanden sind, erfolgt eine kostenpflichtige Neuinstallation durch JP Computing. Für Eventuelle Schäden oder Ausfälle, die durch den Einsatz von Software u.a. Visual Bowling / Scout & Visual Kegeln & Visual System aus dem Hause JP Computing eintreten, wird keine Haftung übernommen. Der Vertragspartner stellt im Vorfeld fest Test , ob ein Einsatz der Software vor Ort möglich ist, stellt sich heraus, das dies im Nachhinein nicht möglich ist, ist eine Wandlung nur auf Kulanz möglich. Jede Manipulation an Hardware oder Software Erweiterung von Installationen, Änderung des Auslieferzustandes hat einen Verlust der Gesamten Gewährleistungsansprüche zur Folge. Alle Installationen sind aufeinander abgestimmt und andere Software kann diese Prozesse stören. Ausgenommen von Garantieansprüchen sind die durch Hardware verursachte Störungen z.b. durch die vorhandenen Stellautomaten oder Steuerungen. JP Computing stellt die Funktion der Software sicher, nicht jedoch die Funktionalität der vorhandenen Technik, die daran durch dritte angeschlossen ist. Diese liegt nicht im Einflussbereich von JP Computing.
Lizenzrechtliche Software z.b. „Visual Bowling / Scout & Kegeln und Visual System“ können durch Manipulationsversuche deaktiviert werden. Hiernach wird dann keine Funktionsgarantie oder Gewährleistung übernommen. Rückspielen von Auslieferungssicherungen durch JP Computing,stellen in diesen Fällen den „Lieferzustand“ wieder her. VOR dem Einsatz der Software muss diese vom Vertragspartner eingehend am Einsatzort getestet werden. Sollten dabei Ungewöhnlichkeiten auftreten, kann die Software auch auf die lokalen Gegebenheiten angepasst werden, da jede Anlage individuell ist! Dies wird durch JP Computing nach schriftlicher Aufforderung des Vertragspartners durchgeführt. Je nach Umfang der Anpassung kann dieser Vorgang 1-4 Wochen in Anspruch nehmen und fällt nicht unter den Punkt Nachbesserung, da dies eine Kundenspezifische Anpassung ist. Ein Spielbetrieb während der Anpassung vor Ort ist nicht oder nur bedingt möglich. Installation, Updates und spätere Neuinstallation erfolgt durch JP Computing oder durch JP Computing beauftragte Firmen. Die Software ist mit einem komplexen Lizenzschutz von JP Computing versehen. Die Konfiguration und Installation sämtlicher Hard[ und Software ist von JP Computing oder Fremddienstleistern die durch JP Computing beauftragt werden durchzuführen. Fremddienstleister die nicht von JP Computing beauftragt wurden, dürfen keine unabgestimmten Neuinstallationen, Updates oder Änderungen am Windows- oder Lizenzsystem durchführen. Neue Updates und Patches werden per Internetzugang von JP Computing ausgeliefert, sofern beauftragt. Durch individuelle Eigenschaften der Bowlinganlagen, kann ein Update vor Ort durch JP Computing ausgeliefert werden und im Falle des Misserfolgs die Vorgängerversion aktiviert werden. Ein grundsätzliches Recht auf Updates und einen festen Zeitraum für neue Updates gibt es nicht. Je nach Verfügbarkeit wird ausgeliefert. Die Software wird dahingehend weiter ausgebaut. Problembeschreibungen per Mail an das Entwicklerteam info@visualbowling.de. Installationen/Updates müssen vor Ort vom Vertragspartner oder vom Vertragspartner beauftragtes QUALIFIZIERTES Personal durchgeführt werden.

XI. S Y S T E M U P D A T E S und Ä N D E R U N G E N am W I N D O W S  S Y S T E M
Änderungen an der Windows Installation die nicht mit JP Computing abgesprochen sind, können zum Ausfall der Software führen. Daher dürfen Windows Updates und Änderungen an der Grundeinstellung des Windows Systems (z.b. Änderungen an den Datenbanken, Lizenztreibern, Firwall Einstellungen usw)  nur mit ausdrücklicher schriftlicher Freigabe und Rücksprache mit JP Computing durchgeführt werden. Dies führt andernfalls zum sofortigen Erlischen sämtlicher Gewährleistungsansprüche. Notwendige Windowsupdates können über einen separat abzuschliessenden Wartungsvertrag durch JP Computing geprüft und installiert werden.

XII. S O N S T I G E V E R E I N B A R U N G E N
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. 2. Der Kunde ist damit einverstanden, daß wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden. 3. Es sind die Regeln zum Betrieb der Software (nachhzulesen unter www.visualbowling.de) einzuhalten.

Update: 11/2022  Geändert wurde Punkt XII - > Ergänzung um Hinweis 3 ( Regeln zum Betrieb )
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